BÜRGERINITIATIVE "Altrhein gegen den Überschwemmungspolder" e.V.
BÜRGERINITIATIVE "Altrhein gegen den Überschwemmungspolder" e.V.

Kontakt

 

Thomas Henn

 

E-Mail: info@bi-altrhein-gegen-polder.de

 

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Bürgerinitiative "Altrhein gegen den Überschwemmungspolder" E.V.

Die Bürgerinitiative gegen Überschwemmungspolder e. V. informiert:

 

Zur Erinnerung: Der Retentionsraum umfasst eine Fläche von 850 ha, was ungefähr 18 mal der Fläche des Eicher Sees entspricht.

 

Damit ist der Retentionsraum jedoch noch nicht genehmigt. Die Genehmigung erfolgt erst in einem Planfeststellungsverfahren.
Für die SGD Süd ist der raumordnerische Entscheid dennoch Arbeitsgrundlage im
Hinblick auf das bevorstehende Planfeststellungsverfahren. Das bedeutet, dass die
SGD Süd von sich aus den räumlichen Zuschnitt nicht ändern wird. Das ergab ein
Gespräch mit Vertretern der SGB Süd im April dieses Jahres. Allerdings enthält der
raumordnerische Entscheid zahlreiche Auflagen, deren Erfüllung durch die
Einholung von Gutachten nachgewiesen werden muss. 
Wir lehnen den Bau des Retentionsraums ab, da er unsere Gemeinden Eich und
Gimbsheim aus unserer Sicht mehr belastet als uns schützt und nützt. Unsere Gemeinden sind schon erheblich belastet durch den Wegfall von Flächen für den Kiesabbau, die Erdölförderung und Trinkwasserversorgung. Außerdem liegen die Deichtrasse und damit das potentielle Überflutungsgebiet nahe an der Ortsbebauung Gimbsheim und bereits an vorhandenen oder noch entstehenden Baggerseen, was die Gefahr von Überflutungen von Flächen und Wohngebieten außerhalb des Deiches durch Druckwasser begünstigt. In der Ortsgemeinde Eich geht der Deich unmittelbar am Altrheinsee vorbei, der direkt am Ortsrand liegt. 

 

Eine Versicherung gegen Druckwasser gibt es nicht!!! Eine erhebliche Minderung der Grundstückswerte ist die Folge. 


Auch den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalpolitik haben wir unsere Bedenken deutlich gemacht und diese wurden von den Fraktionen ernst genommen.

 

Geplanter Retentionsraum:

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